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Gesundheitsbezogene Werbung für alkoholhaltige Getränke
Mit Inkrafttreten der sog. Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 haben sich die Möglichkeiten der Werbung für Lebensmittel grundlegend geändert. Die Verordnung unterwirft gesundheits- und nährwertbezogene Angaben einem wissenschaftsbasierten Zulassungsregime und sieht somit einen Paradigmenwechsel vom Erlaubnis- zum Verbotsprinzip vor. Für alkoholhaltige Getränke sind gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nun sogar unabhängig von einem wissenschaftlichen Wirkungsnachweis generell verboten, ...

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